KLASSE L
Fahrzeugart:
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- mit bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
---
Bemerkungen:
Keine praktische Prüfung erforderlich - theoretische Prüfung muss sein!
Theoretische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse L
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse L
Praktische Mindestausbildung:
---
KLASSE T
Fahrzeugart:
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- mit bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
- 16 Jahre
- 15 Jahre bei "Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalter"
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Bemerkungen:
---
Theoretische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse T
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse T
Praktische Mindestausbildung:
Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung