MOFA
Fahrzeugart:
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit
- bbH. max. 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- bbH. max. 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Mindestalter:
15 Jahre
Bemerkungen:
- Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal "Zweisitzigkeit" in die Betriebserlaubnis eingetragen ist.
- Keine praktische Prüfung erforderlich - theoretische Prüfung muss sein!
Theoretische Mindestausbildung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A (wird empfohlen)
Praktische Mindestausbildung:
- 2 Übungsstunden á 45 min.