KLASSE C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2 und A) mit
- zGM über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Eingeschlossene Klassen:
C1
Bemerkungen:
- Vorbesitz Klasse B notwendig
- Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Theoretische Mindestausbildung:
bei Vorbesitz Klasse B
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C
bei Vorbesitz Klasse C1/D1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C
bei Vorbesitz Klasse D
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C
Praktische Mindestausbildung:
bei Vorbesitz Klasse B
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 2 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min.
bei C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Überlandfahrten á 45 min.
- 1 Autobahnfahrt á 45 min.
KLASSE CE
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit
- zGM Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Eingeschlossene Klassen:
BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Bemerkungen:
- Vorbesitz Klasse C notwendig
- Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Theoretische Mindestausbildung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE
Praktische Mindestausbildung:
bei Vorbesitz Klasse C
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 2 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min.
bei C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 2 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min.