EU-BKF
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr in nationales Recht um. Durch die Vermittlung besonderer berufsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.
Es gilt für alle Fahrer, die Fahrten im Güterkraft- und/oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erforderlich ist. Die Durchführung des Gesetzes regelt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Grundqualifikation
Die Grundqualifikation nach dem BKrFQG wird erworben durch
- die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen (Dauer 240 min.) und praktischen Prüfung (Dauer 210 min.) bei einer IHK (Industrie- und Handelskammer). Die Prüfung kann auch ohne Vorbereitungskurs abgelegt werden.
- den Abschluss einer (dreijährigen) Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fachbetrieb.
Der Erwerb der Grundqualifikation setzt in beiden Fällen den Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnisklasse voraus!
Beschleunigte Grundqualifikation
Nach Teilnahme eines Ausbildungskurses (Dauer 140 Zeitstunden Unterricht und 10 Stunden Fahrausbildung) erfolgt eine schriftliche Prüfung bei der IHK (Dauer 90 min.).
Der Vorbesitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich!
Weiterbildung
Eine erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen.
Die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden und wird mit einer Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers nachgewiesen. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation und regelmäßig die benötigten Module an:
- Modul 1 - Eco/Wirtschaftliche Fahrweise
- Modul 2 - Sozialvorschriften
- Modul 3 - Fahrsicherheit
- Modul 4 - Dienstleister/Imageträger/Profi
- Modul 5 - Ladungssicherung