KLASSE B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg zGM
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg zGM
- über 750 kg zGM, wenn die zGM der Fahzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei "Begleiteten Fahren"
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Bemerkungen:
- Trikes dürfen nur im Inland gefahren werden
- Trikes über 15 kW Leistung erst ab 21 Jahren
Theoretische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse B
Praktische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb und Erweiterung
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 4 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min.