KLASSE A
Fahrzeugart:
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2
Bemerkungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Theoretische Mindestausbildung:
bei Direkterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Praktische Mindestausbildung:
bei Direkterwerb
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 4 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min
bei Erweiterung von A1 auf A oder A2 auf A
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Überlandfahrten á 45 min.
- 2 Autobahnfahrten á 45 min.
- 1 Nachtfahrt á 45 min.