KLASSE L
Fahrzeugart:
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- mit bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
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Bemerkungen:
Keine praktische Prüfung erforderlich - theoretische Prüfung muss sein!
Theoretische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse L
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse L
Praktische Mindestausbildung:
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