Deine Fahrschule in Mainburg
-Im alten Bahnhof-

KLASSE C

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2 und A) mit

  • zGM über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer 
  • auch mit Anhänger bis 750 kg


Mindestalter:

  • 21 Jahre 
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"


Eingeschlossene Klassen:

C1


Bemerkungen:

  • Vorbesitz Klasse B notwendig
  • Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung


Theoretische Mindestausbildung:

bei Vorbesitz Klasse B

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C


bei Vorbesitz Klasse C1/D1

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C


bei Vorbesitz Klasse D

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C


Praktische Mindestausbildung:

bei Vorbesitz Klasse B

  • Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • 5 Überlandfahrten á 45 min.
  • 2 Autobahnfahrten á 45 min.
  • 3 Nachtfahrten á 45 min.


bei C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang

  • Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • 3 Überlandfahrten á 45 min.
  • 1 Autobahnfahrt á 45 min.


KLASSE CE

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit

  • zGM Anhänger über 750 kg


Mindestalter:

  • 21 Jahre 
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"


Eingeschlossene Klassen:

BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D


Bemerkungen:

  • Vorbesitz Klasse C notwendig
  • Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung


Theoretische Mindestausbildung:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE


Praktische Mindestausbildung:

bei Vorbesitz Klasse C

  • Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • 5 Überlandfahrten á 45 min.
  • 2 Autobahnfahrten á 45 min.
  • 3 Nachtfahrten á 45 min.


bei C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang

  • Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • 5 Überlandfahrten á 45 min.
  • 2 Autobahnfahrten á 45 min.
  • 3 Nachtfahrten á 45 min.